Entscheidungen zu § 80 Abs. 3 StVO 1960

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TE UVS Tirol 2004/10/13 2004/18/141-2

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 28.07.2004 zu Zahl VK-22804-2003 wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben am 04.09.2003, um 18.00 Uhr, in W.-E., auf der Gemeindestraße, auf Höhe der Einfahrt zum Haus Nr XY, mit Ihrem Cousin einen Viehtrieb mit 6 Stück Großvieh, auf der gesamten Fahrbahn bergwärts durchgeführt, obwohl das Vieh auf der rechten Fahrbahnseite getrieben und von einer angemessenen Zahl Treiber begleitet werden m... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.10.2004

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