IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Dr. Martina Strele über die Beschwerde des AA in Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 30.08.2016, Geschäftszahl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde zu den Spruchpunkten 1. und 2. sowie zu 4. und 5. als unbegründet abgewiesen. Zu Spruchpunkt 3. wird der Beschwerde ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 29.07.2015, Zl VK-****1, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich Spruchpunkt 1. nach §... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Barbara GSTIR über die Beschwerde von Frau A M, geb. xx.xx.xxxx, wohnhaft in PLZ Ort, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bürgermeisterin der Stadt Q vom 11.12.2013, Zl II-XY-Z-***/2013, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz -... mehr lesen...