Entscheidungen zu § 76 Abs. 4 StVO 1960

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE UVS Niederösterreich 2002/09/12 Senat-KO-01-2107

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber wegen Übertretung des § 76 Abs 4 litb iVm § 99 Abs 3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, dass der Beschuldigte am 14. Mai 2001 um 16,20 Uhr in S********, R*********** 2, als Fußgänger die Fahrbahn der Bundesstraße * an einer Stelle, wo der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird und a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 12.09.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/09/12 Senat-KO-01-2107

Rechtssatz: Fußgänger haben sich vor dem Betreten der Fahrbahn sorgfältig zu vergewissern, dass sie die Straße noch vor dem Eintreffen von Kraftfahrzeugen mit Sicherheit überqueren können. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 12.09.2002

RS UVS Vorarlberg 1998/11/12 1-0582/98

Rechtssatz: Der Begriff des "Betretens" der Fahrbahn im Sinne des §76 Abs4 StVO erfasst nur die Einleitungshandlung zum Überqueren einer Fahrbahn. In den Vorschriften des §76 Abs4 und 5 StVO werden die Vorgänge des Betretens und des Überquerens streng auseinander gehalten. Dieses erste Betreten der Fahrbahn durch die Beschuldigte erfolgte nicht unmittelbar vor dem heranfahrenden Motorradfahrer, sodass dieser durch dieses Betreten der Fahrbahn allein nicht gefährdet sein konnte. Vielmehr er... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 12.11.1998

RS UVS Vorarlberg 1996/04/30 1-0157/95

Rechtssatz: Der Begriff des Betretens im Sinne des §76 Abs4 lit.a StVO erfaßt nur die Einleitungshandlung zum Überqueren einer Fahrbahn. In den Vorschriften des §76 Abs4 und 5 StVO werden die Vorgänge des Betretens und des Überquerens streng auseinandergehalten. In der Praxis dürften sich diese Vorgänge nicht so einfach auseinanderhalten lassen. Deswegen, und weil die Fahrbahn i.d.R. zum Zweck der Fahrbahnüberquerung betreten wird, mag die Textgestaltung der Absätze 4 und 5 nicht zweckmäßi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 30.04.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/08/25 VwSen-103034/10/Br

Rechtssatz: Nach § 18 Abs.1 StVO 1960 hat der Lenker eines Fahrzeuges stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird. Es bedarf wohl keiner weiteren Erörterung, daß bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h ein Abstand von sechs Metern dieser Vorschrift zuwidergehandelt wurde. Bei einem jederzeit erforderlich werden könnenden Abbremsen des Vord... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.08.1995

RS UVS Kärnten 1995/05/18 KUVS-171-172/5/95

Rechtssatz: Die Gesetzesstelle § 76 Abs 4 lit b StVO bedeutet, daß Fußgänger nur dann auf die Fahrbahn treten dürfen, wenn sie andere Straßenbenützer konkret nicht gefährden. Eine solche Gefährdung liegt dann nicht vor, wenn der Beschuldigte als Fußgänger zirka 1 1/2 Meter vom Fahrbahnrand am Fahrstreifen steht und zu diesem Zeitpunkt keinerlei Fahrzeugverkehr herrschte (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.05.1995

TE UVS Niederösterreich 1993/05/26 Senat-KO-92-408

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen die Berufungswerberin das Straferkenntnis vom 1. Juni 1992, Zl 3-****-91, erlassen. Darin wurde ihr zur Last gelegt, daß sie am 2. Dezember 1990 um ca 15,10 Uhr im Gemeindegebiet von H, *********gebiet, B******straße vor dem Haus Nr 16 1. als Fußgängerin die Fahrbahn der Bundesstraße * vor dem Haus B******straße 16, wo ein Schutzweg nicht vorhanden ist, betreten hat, um sie in Richtung H******-B*****markt zu überqueren, ohne sich vorher vergewissert ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.05.1993

RS UVS Kärnten 1992/01/28 KUVS-104/10/91

Rechtssatz: Betritt der beschuldigte Fußgänger bei Fehlen eines Schutzweges überraschend die Fahrbahn und kommt es in der Folge zu einem Verkehrsunfall, bei welchem auch der Beschuldigte schwer verletzt wurde, gefährdet auch er andere Straßenbenützer. Konkrete Gefährdung ist nicht Tatbestandsmerkmal. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.01.1992

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