IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Beschwerde des AA, geb. XX.XX.XXXX, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit drei der belangten Behörde Landespolizeidirektion Y zurechenbaren Amtshandlungen von Polizeibeamten (zwei Identitätsfeststellungen und der Untersagung des Betretens der Adresse 2) am 12.... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Beschwerde von Frau AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 22.02.2021, ***, wegen zweier Verwaltungsübertretungen nach dem Versammlungsgesetz (VersammlungsG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis wird ersatzlos zu beiden Spruchpunkten ... mehr lesen...