Norm: ABGB §1304 BIIf EKHG §7 EKHG §11 StVO §20 Abs1 IA11StVO §76 Abs4 IIIStVO §76 Abs5 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 7 heute EKHG § 7 gültig ab 01.06.1959 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 Abs2 IIStVO §50 Z2 litcStVO §76 Abs4 III ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Unfall zwischen einem zu schnell und ohne Winterreifen noch Schneeketten die schneeglatte Fahrbahn im Ortsgebiet bei Gefahrenzeichen gemäß § 50 Z 2 lit... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs4 III
Rechtssatz:
Das Betreten der Fahrbahn zum Zweck des Überquerens hat an jenen Stellen (zB unmittelbar vor oder nach Kurven) zu unterbleiben, von denen aus die Fahrbahn nicht genügend übersehen werden kann.
Entscheidungstexte 8 Ob 12/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 12/77 Veröff: ZVR 1977/257 S 330 ... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: "Unmittelbar" im Sinne des § 76 Abs 4 StVO kann nur bedeuten: der Fußgänger betritt so knapp vor dem herannahenden Fahrzeug den Schutzweg, dass einem vorschriftsmäßig und aufmerksam fahrenden Lenker ein rechtzeitiges Anhalten nicht mehr möglich ist. "Unmittelbar" im Sinne des Paragraph 76, Absatz 4, StVO kann nur bedeuten: der Fußgänger betritt so knapp vor dem herannahenden Fahrzeug den Schutzweg, d... mehr lesen...
Norm: StVO §21 Abs1StVO §76 Abs1 IStVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: "Überraschend" bedeutet, dass andere Straßenbenützer den Umständen nach "nicht damit rechnen konnten" und nicht mehr in der Lage waren, ihr eigenes Verhalten danach einzurichten. Entscheidungstexte 2 Ob 108/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 2 Ob 108/76 Veröff: ZVR 1976/353 S 374 ... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §76 Abs4 III
Rechtssatz:
Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der §§ 9 Abs 2 und 76 Abs 4 StVO ergibt sich, daß ein Fahrzeuglenker imstande sein muß, sein Fahrzeug vor dem bereits auf dem Schutzweg befindlichen Fußgänger anzuhalten, sofern der Fußgänger nicht unmittelbar vor dem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend den Schutzweg betreten hat. Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der Paragrap... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIf EKHG §7 EKHG §9 Abs2 CStVO §3 B7StVO §76 Abs4 litb IIIStVO §76 Abs5 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 7 heute EKHG § 7 gültig ab 01.06.1959 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §76 Abs4 litb IStVO §76 Abs4 litb III
Rechtssatz:
Der Fußgänger kann sich unter besonderen Fällen von der Gefahrlosigkeit des Herabtretens auf die Fahrbahn auch durch Vergewissern vom Vorhandensein einer aus anderen Fußgängern bestehenden seitlichen Abdeckung überzeugen, nämlich dann, wenn aus deren Verhalten auf die übrige Verkehrslage zu schließen ist. Das Stehenbleiben dieser Fußgänger ist als Alarmzeichen aufz... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs4 lita III
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 76 Abs 4 lit a StVO ist nicht ausdehnend dahin auszulegen, daß der Fußgänger den Schutzweg auch vor einem auf dem Schutzweg oder kurz davor zum Stillstand gekommenen Kraftwagen nicht betreten darf. Die Bestimmung des Paragraph 76, Absatz 4, Litera a, StVO ist nicht ausdehnend dahin auszulegen, daß der Fußgänger den Schutzweg auch vor einem auf dem Schutzweg oder kurz davor... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 III ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenfahrers, wenn der Fußgänger die Fahrbahn betrat, ohne sich zu vergewissern, dass er niemand gefährde, während der Personenkraftw... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310 StVO §76 Abs4 litb IStVO §76 Abs4 litb III ABGB § 1310 heute ABGB § 1310 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Befolgung der Vorschrift des § 76 Abs 4 lit b StVO kann auch von einem noch nicht acht Jahre alten Kind verlangt werden. Die Befolgung der Vorschrift des Para... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 litc ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 3 : 2 zwischen einem Personenkraftwagenlenker, der einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger zufolge Unaufmerksamkeit erst unmittelbar vor seinem Fahrzeug sieht, ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §76 Abs4 lita
Rechtssatz:
Ein Kraftfahrzeuglenker braucht nicht damit zu rechnen, daß ein Fußgänger die Straße auf einem Schutzweg zwischen den letzten Fahrzeugen einer Kolonne übersetzen will.
Entscheidungstexte 2 Ob 128/68 Entscheidungstext OGH 06.06.1968 2 Ob 128/68 Veröff: ZVR 1969/138 S 125 Schlagwort... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 III ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Kein Mitverschulden eines Fußgängers, der, durch einen Begleiter gedeckt, einen Fußgängerübergang auf einer Kreuzung benützt und auf eine von einem Personenkraftwagen drohende Gefahr 1... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §76 Abs4
Rechtssatz:
Erreicht ein Fußgänger an einer Kreuzung beim Überschreiten der Fahrbahn ungefährdet deren Mitte, weil ihn bis dort ein in entgegengesetzter Richtung fahrender Lastkraftwagen vor von links herankommenden Fahrzeugen abgeschirmt
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1967:RS0103529 Dokumentnummer JJR_19671024_AUSL000_006... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 litc III ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Kein Mitverschulden eines Verkehrsteilnehmers, der unter Leitung eines Gendarmeriebeamten mithilft, ein Hindernis aus der Fahrbahn zu entfernen, und hiebei von einem Personenkraft... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z12StVO §9 Abs2StVO §56 Abs3StVO §56 Abs4StVO §76 Abs1StVO §76 Abs4 litb
Rechtssatz:
1. Das Betreten des Schutzweges an sich kann nicht als ein besonders gefährliches Verhalten des Fußgängers angesehen werden und ihm damit auch keine besondere Sorgfaltspflicht auferlegen. 2. Aus dem Fehlen einer Querlinie vor dem Schutzweg kann keine außergewöhnliche Anforderung an die Aufmerksamkeit des Fußgängers abgeleitet werd... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §20 Abs1 Ic1StVO §76 Abs4 litb III
Rechtssatz:
Wer auf einer starkbefahrenen Straße einen Fußgänger, der im Begriffe ist, die Straße zu überqueren, in der Mitte der Straße erblickt, muß mit der Möglichkeit rechnen, daß der Fußgänger, unter Umständen durch den Gegenverkehr veranlaßt, seinen Weg fortsetzt, und sich gemäß dem § 20 Abs 1 StVO bei der Wahl seiner Geschwindigkeit auf diese Möglichkeit einstellen. Wer a... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §56StVO §76 Abs4
Rechtssatz:
Ein Fahrzeuglenker darf sich einem angekündigten Fußgängerübergang nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, die es ihm ermöglicht, sein Fahrzeug unter allen Umständen auf einer Strecke von fünfzehn Meter anzuhalten.
Entscheidungstexte 11 Os 96/65 Entscheidungstext OGH 12.05.1965 11 Os 96/65 Veröff: ZVR 1965... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §9 Abs2 StVO 1960 §76 Abs4 StVO 1960 § 9 heute StVO 1960 § 9 gültig ab 31.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2011 StVO 1960 § 9 gültig von 22.07.1998 bis 30.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 StVO 1960 § 9... mehr lesen...