Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt eine Schlosserei und ist Halterin des PKWs mit dem Kennzeichen *. Am 5. 4. 2005 fuhr ein Mitarbeiter der beklagten Partei mit diesem PKW zum „Café C*" auf dem Pfarrplatz in Klagenfurt, um eine defekte Eingangstür zu reparieren. Da er keinen Parkplatz fand, parkte er den PKW vor dem „Schanigarten" des Cafés dergestalt, dass sich das linke Räderpaar auf der Fahrbahn und das rechte Räderpaar auf dem Gehsteig befand. Zwischen der rechten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIb ABGB §1295 Ia3bStVO §2 Abs1 Z10StVO §8 Abs4StVO §62 Abs4. StVO §76StVO §89a Abs2StVO §89a Abs2a lite ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...