Begründung: Am 5.7.1991 fuhr der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Ford Orion auf der W***** Bundesstraße von W***** in Richtung B*****. Bei Straßenkilometer 5,2 kam es um ca. 21,20 Uhr zu einem Zusammenstoß mit einem Hirsch; das Tier, das einen Abschußwert von S 120.000,-- hatte, wurde dabei getötet. Vor der Unfallstelle - in Annäherungsrichtung des Erstbeklagten gesehen - ist zweimal das Gefahrenzeichen "Achtung Wildwechsel" au... mehr lesen...