IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 20.03.2026, Geschäftszahl ***, betreffend eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), nach Durchführung einer Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerde... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, ***** Z, vertreten durch Frau Rechtsanwältin BB, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 08.12.2020, Zl ***, betreffend Übertretungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu Recht: I. römisch eins. 1. Der Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1. und 3. Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alfred Stöbich über die Beschwerde des Herrn A., B., vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Mag. Name, Adresse gegen den führerscheinrechtlichen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft C. vom 22.09.2014, Zl ***, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß Paragraph 50, ... mehr lesen...