Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 5. Dezember 2006 wurde über die Beschwerdeführerin gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe in Höhe von € 100,- (bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag) wegen Begehung der Verwaltungsübertretung nach §46 Abs1 StVO verhängt, weil sie am 2. Mai 2006 von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf der Tauernautobahn A 10 "als Fußgänger - Teilnehmer an einer Protestaktion von Greenpeace Österreich gegen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art12 / VersammlungsrechtEMRK Art11 Abs2StVO 1960 §46 Abs1VersammlungsG §2VStG §6
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Verhängung einerVerwaltungsstrafe über eine Teilnehmerin an einer Protestaktion aufder Tauernautobahn gegen die Tempo 160 km/h-Teststrecke wegenverbotener Benützung einer Autobahn als Fußgängerin; gehäufteV... mehr lesen...