Entscheidungen zu § 42 Abs. 8 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 2002/10/11 2002/02/0095

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §42 Abs8;StVO 1960 §52 lita Z7a;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die in § 42 Abs. 8 erster Satz StVO 1960 normierte Verkehrsbeschränkung steht unter der Überschrift "Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge". Auch die Bestimmung des § 52 lit. a Z. 7a StVO 1960 regelt Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge. Es i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/11 2002/02/0095

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 10. Oktober 2000 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe am 6. März 2000 um 00.52 Uhr in St. Pölten, auf der A 1, Km 59,0, Fahrtrichtung Wien, den Kraftwagenzug mit dem Anhänger-Kennzeichen SL ... gelenkt, wobei er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - gültig in der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr - um 26 km/h übersc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.10.2002

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