Entscheidungen zu § 38 Abs. 7 StVO 1960

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RS UVS Kärnten 1998/06/17 KUVS-611/1/98

Rechtssatz: Bietet der Beschuldigte als Halter zum Beweis dafür, daß er seinen PKW zur Tatzeit nicht gelenkt hat, drei Zeugen (mit Namen und Adresse) an, die als mögliche Lenker in Betracht kommen, so kommt er damit gegenüber der belangten Behörde seiner Mitwirkungspflicht als Beschuldigter nach, ohne selbst klären zu müssen, wer von den dreien tatsächlich der Lenker war (VwGH 4.7.1997, 97/03/0079). Geschieht dies nicht und kann die Lenkereigenschaft nicht als erwiesen angenommen werden, i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.06.1998

RS UVS Vorarlberg 1994/09/30 1-0396/94

Rechtssatz: Jemand, der bei einer ampelgeregelten Kreuzung die Linksabbiegespur befährt und bei Rotlicht, welches für den links abbiegenden Verkehr gilt, geradeaus weiterfährt, begeht sowohl eine Übertretung des §9 Abs6 als auch eine solche des §38 Abs5 in Verbindung mit Abs7 StVO. Schlagworte Ampelgeregelte Kreuzung, Befahren der Linksabbiegespur zum Zwecke des Geradeausfahrens bei Rotlicht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 30.09.1994

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