Entscheidungen zu § 36 Abs. 6 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1971/5/27 2Ob47/71

Am 20. 8. 1969 ereignete sich auf der Bundesstraße 17 am Beginn der Großbaustelle "Umfahrung M" dadurch ein Verkehrsunfall, daß ein Verkehrszeichen, das Dienstnehmer des mit Straßenbauarbeiten betrauten Beklagten auf der - aus Richtung K gesehen - rechten Straßenseite aufgestellt hatten, umkippte, den auf einem Moped vorbeifahrenden Kläger am Hinterkopf traf und zu Sturz brachte. Mit der Behauptung, daß der Beklagte für die durch die unsichere Aufstellung des Verkehrszeichens ver... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1971

RS OGH 1971/5/27 2Ob47/71

Norm: ABGB §1311 IIbStVO §36 Abs6 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die Schutznorm des § 32 Abs 6 StVO bezweckt die Verhinderung von Schäden durch das Fehlen von Einrichtungen zur Verkehrsregelung und Kennzeichnung der Baustelle, wobei es unerheblich ist, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1971

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