Entscheidungsgründe: Der Kläger macht Schadenersatzansprüche nach dem Bundesgesetz über den erweiterten Schutz für Verkehrsopfer BGBl. 322/1977 geltend. Im Revisionsverfahren ist nur noch umstritten, ob ihn an seiner Beschädigung ein Mitverschulden von 25 % trifft, weil er in Kenntnis des Umstandes, daß er nur noch wenig Benzin im Tank seines PKWs hatte, auf der Autobahn A 23 in Richtung Norden fuhr, wobei ihm auf der Praterbrücke das Benzin ausging, sodaß der Fahrzeugmotor abstar... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §2 Abs1 Z27StVO §30StVO §46 Abs3StVO §46 Abs4
Rechtssatz: Zu den Begriffen "Halten", "Anhalten" und "Vorbeifahren". Das Anhalten ist auch auf der Autobahn nicht verboten. Anhalten liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer nach dem Anhalten kurze Zeit den Kraftwagen verläßt, um den Schaden zu besichtigen und die Möglichkeit der Weiterfahrt zu prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...