Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen fuhr am 29. 8. 2007 gegen 22:00 Uhr ein Straßenbahnzug der Linie 41 bei Freizeichen für seine Fahrtrichtung aus einer Haltestelle in der Währinger Straße in die ampelgeregelte Kreuzung mit der Nußdorfer Straße und d... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIAStVO §28 Abs1
Rechtssatz: Die Straßenbahn darf auf der linken Straßenseite fahren. Entscheidungstexte 2 Ob 316/59 Entscheidungstext OGH 01.07.1959 2 Ob 316/59 Veröff: ZVR 1960/36 S 35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0073520 Dokumentnummer JJR_19590701_OG... mehr lesen...