Entscheidungen zu § 26a Abs. 4 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1996/8/22 1Ob9/96

Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 15.November 1993 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt und erlitt dabei auch Sachschäden. Die Erstbeklagte - eine Vertragsbedienstete der Post- und Telegraphenverwaltung (Fernmeldebauamt Innsbruck) - installierte am Unfalltag gemeinsam mit einem Kollegen in einem Unternehmen am Rennweg in Innsbruck eine Telefonanlage; daß sie außer der Neuinstallierung dieser Anlage auch Instandhaltungsarbeiten durchführte, ist nicht feststellbar. Die Er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.08.1996

RS OGH 1996/8/22 1Ob9/96

Norm: StVO §26a Abs4
Rechtssatz: Die Neuinstallierung einer Fernmeldeeinrichtung (Telefonanlage) fällt nicht unter die in § 26a Abs 4 StVO genannte Instandhaltung von Fernmeldeeinrichtungen. Die Neuinstallierung einer Fernmeldeeinrichtung (Telefonanlage) fällt nicht unter die in Paragraph 26 a, Absatz 4, StVO genannte Instandhaltung von Fernmeldeeinrichtungen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.08.1996

Entscheidungen 1-2 von 2