Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 15.November 1993 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt und erlitt dabei auch Sachschäden. Die Erstbeklagte - eine Vertragsbedienstete der Post- und Telegraphenverwaltung (Fernmeldebauamt Innsbruck) - installierte am Unfalltag gemeinsam mit einem Kollegen in einem Unternehmen am Rennweg in Innsbruck eine Telefonanlage; daß sie außer der Neuinstallierung dieser Anlage auch Instandhaltungsarbeiten durchführte, ist nicht feststellbar. Die Er... mehr lesen...
Norm: StVO §26a Abs4
Rechtssatz:
Die Neuinstallierung einer Fernmeldeeinrichtung (Telefonanlage) fällt nicht unter die in § 26a Abs 4 StVO genannte Instandhaltung von Fernmeldeeinrichtungen. Die Neuinstallierung einer Fernmeldeeinrichtung (Telefonanlage) fällt nicht unter die in Paragraph 26 a, Absatz 4, StVO genannte Instandhaltung von Fernmeldeeinrichtungen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...