IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Herrn F.N., …, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. C.,…, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 9.5.2016, Zahl 30308-369/119521-2015, zu R e c h t: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis vollinhaltlich bestätig... mehr lesen...