Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs2;StVO 1960 §2 Abs1 Z14;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §8 Abs5;
Rechtssatz: Ein am rechten Fahrbahnrand befindliches Hinweiszeichen "Achtung Gleiskörper" ist nicht geeignet, das Bestehen eines selbständigen Gleiskörpers darzutun, da damit nicht signalisiert wird, dass das Befahren in der Längsrichtung gem § 8 Abs 5 StVO uneingeschränkt verboten ist. ... mehr lesen...