Entscheidungen zu § 17 Abs. 2 StVO 1960

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TE UVS Tirol 2006/02/23 2005/14/1641-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 18.05.2005, Zahl S-8239/04, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er sei am 19.04.2004 um 20.39 Uhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen XY in Innsbruck, an der Straßenbahnhaltestelle Maximilianstraße von der Andreas-Hofer-Straße kommend in Fahrtrichtung Bürgerstraße, ohne die Fahrgeschwindigkeit zu verringern, rechts an dem in der Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug vorbeigefahren, wobei einsteigende Pers... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.02.2006

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