Entscheidungen zu § 104 Abs. 8 StVO 1960

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RS UVS Oberösterreich 2001/10/30 VwSen-107921/2/Br/Bk

Rechtssatz: Eine spezifische Grenzwertüberschreitung (Alkohol) kann nicht zusätzlich auch noch als straferschwerend gewertet werden. Dies läuft dem Doppelverwertungsverbot zuwider. Ein unbescholtener und einsichtiger Jugendlicher hat Anspruch auf Anwendung des § 20 VStG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.10.2001

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