Entscheidungen zu § 100 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/2 90/03/0180

In der Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei österreichischer Staatsbürger, der mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet sei und deshalb seinen Wohnsitz in Deutschland habe. Berufsbedingt sei er während der Saison als Koch in einem bestimmten Gasthof in Österreich (in Tirol) tätig. Er besitze einen Pkw mit deutschem Kennzeichen sowie sowohl einen österreichischen Führerschein als auch eine deutsche Lenkerberechtigung. Am 21. Juni 1990 habe er seinen Pkw auf der B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.10.1991

RS Vwgh 1991/10/2 90/03/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs3 idF 1989/086;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §37a Abs1;
Rechtssatz: Die Einschränkung des § 37a Abs 1 VStG auf den Betrag von S 2500,-- bezieht sich auf das einzelne Delikt; bei Vorliegen des Verdachtes mehrerer Übertretungen darf also für jede Übertretung eine vorläufige Sicherheit bis zu S 2500,--, bzw im Fall einer besonderen Ermäch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.10.1991

RS Vwgh 1991/10/2 90/03/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §37a Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen des Verdachtes einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO kann für diese Übertretung allein schon eine vorläufige Sicherheit von S 8000,-- eingehoben werden. Schlagworte Verhältnis zu anderen Normen und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1989/2/22 88/03/0150

In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten, auf Art. 131a B-VG gestützten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer zwei am 2. Juli 1988 von Beamten der Bundespolizeidirektion Innsbruck gesetzte Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, und zwar die vorläufige Abnahme seines Führerscheines und die Beschlagnahme seines Pkws. Er beantragt, diese Maßnahmen kostenpflichtig für rechtswidrig zu erklären. Die belangte Behörde erstattete eine Gegenschr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/2/22 88/03/0150

Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs3VStG §37a Abs2 Z2VStG §37a Abs3
Rechtssatz: Nach § 37 a VStG iVm § 100 Abs 3 StVO ist es unzulässig, als vorläufige Sicherheit einen S 8.000,-- übersteigenden Betrag zur Abwehr einer Festnahme (vgl § 37 a Abs 1 und Abs 2 Z 1 VStG iVm § 100 Abs 3 StVO) oder einen § 2.500,-- übersteigenden Betrag zur Sich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

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