Entscheidungen zu § 100 Abs. 2 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/26 91/18/0022

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 9. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Dezember 1989 um 22.38 Uhr auf dem Gendarmerieposten Hirtenberg die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug gelenkt habe und es habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1991

RS Vwgh 1991/4/26 91/18/0022

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs2;VStG §22;
Rechtssatz: Grundsätzlich gilt im VStG für das Zusammentreffen strafbarer Handlungen das Prinzip der Kumulation (§ 22 VStG), es sei denn, es handelt sich um einander ausschließende Strafandrohungen, dh, daß aus der Fassung der betreffenden Strafbestimmung die Ablehnung des Grundsatzes der Kumulation hervorgeht. Nach §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1991

RS Vwgh 1991/4/26 91/18/0022

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22;
Rechtssatz: Eine Bestrafung sowohl wegen Verweigerung der Atemluftprobe als auch wegen eines kurz danach erfolgten Lenkens eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand ist unzulässig (Hinweis E 24.10.1966, 445/65, VwSlg 7021 A/1966, E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1991

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