IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Ines Kroker über die Maßnahmenbeschwerde 1. der Bestattungsanstalt XY mit Sitz in Adresse 1 in **** W, vertreten durch den Zweitbeschwerdeführer Mag. A A, sowie 2. des Herrn Mag. A A, Adresse 2, **** Z betreffend die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Beamte des Stadtmagistrates V im Zusammenhang mit der Anlegung einer technischen Sperre (sogenannte Parkkralle) an das auf di... mehr lesen...