Entscheidungen zu § 97 Abs. 6 GSVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2001/2/21 96/08/0026

Die beschwerdeführende A.H. Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz GmbH genannt) war seit 1981 bis zumindest Ende 1995 einzige persönlich haftende Gesellschafterin der A.H. GmbH & Co KG (in der Folge kurz KG genannt). Alleiniger Kommanditist der KG war zum Stichtag 4. August 1995 A.H. mit einer Vermögenseinlage von S 1,560.000,--. Mit Schreiben vom 9. August 1995 forderte die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse die GmbH zur Begleichung des Beitragsrückstandes der KG von ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.2001

RS Vwgh 2001/2/21 96/08/0026

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §67 Abs3;GSVG 1938 §97 Abs6;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 67 Abs 3 ASVG ist weitgehend der Vorschrift des § 97 Abs 6 des GSVG 1938 nachgebildet, wonach in dem Fall, in dem einem anderen als dem Arbeit(Dienst)geber die wirtschaftliche Gefahr des Betriebes oder der erzielte Gewinn "ausschließlich oder vorwiegend"... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2001

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