Norm: GSVG §85 Abs2 litbGSVG §86 Abs1GSVG §95 Abs1GSVG §97GSVG §98
Rechtssatz: Für die Gewährung von Anstaltspflege kommen in erster Linie die öffentlichen Krankenanstalten, eigene Krankenanstalten der Versicherungsträger und sonstige nichtöffentliche Krankenanstalten in Betracht, mit denen der Versicherungsträger in einem Vertragsverhältnis steht (§§ 97, 98 GSVG). In diesen Fällen gewährt der Versicherungsträger die Anstaltspflege als Sachleis... mehr lesen...