Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 15.7.1988 forderte die beklagte P*** DER G*** W*** vom Kläger die Leistungen aus der Krankenversicherung für den stationären Aufenthalt im Genesungsheim Kalksburg vom 3.3. bis 3.4.1987, für die Behandlung bei dem Arzt Dr.R*** am 18.3.1987 und für das Medikamentenpauschale von insgesamt S 32.531,74 gemäß § 76 GSVG zurück. Zur
Begründung: wurde ausgeführt, der Kläger sei auf Grund seiner am 23.9.1986 vorgenommenen Anmeldung der Gewerbeberechtigun... mehr lesen...
Norm: GSVG §18GSVG §76 Abs1
Rechtssatz: Ein Rückforderungstatbestand nach § 76 Abs 1 GSVG ist nicht gegeben, wenn der Versicherte nach Inanspruchnahme der Leistungen, die Gewerbeberechtigung später rückwirkend ruhend meldet, ohne daß erwiesen ist, daß er dies zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bereits beabsichtigte. Entscheidungstexte 10 ObS 2/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 1... mehr lesen...