Entscheidungen zu § 74 Abs. 1 GSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1991/2/12 10ObS56/91

Entscheidungsgründe: Der Ehegatte der Klägerin beantragte am 18.7.1989 zur Alterspension den Hilflosenzuschuß. Vom 6.8.1989 bis zu seinem Tod am 5.9.1989 wurde er auf Kosten eines Trägers der Sozialversicherung in einer Krankenanstalt gepflegt. Nach seinem Tod wurde das Verfahren durch die Klägerin, die mit ihm zur Zeit seines Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt hatte, fortgesetzt. Mit dem gegenüber der Klägerin erlassenen Bescheid vom 11.12.1989 sprach die beklagte Partei aus... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.02.1991

RS OGH 1991/2/12 10ObS56/91

Norm: GSVG §74 Abs1
Rechtssatz: Beim Hilflosenzuschuß, der nach § 74 Abs 1 GSVG zu der Pension gebührt, handelt es sich um eine vom Gesundheitszustand des Pensionisten abhängige Zusatzleistung, die den Bestand eines Pensionsanspruches zur Voraussetzung hat. Entscheidungstexte 10 ObS 56/91 Entscheidungstext OGH 12.02.1991 10 ObS 56/91 Veröff: SSV-NF 5/15 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1991

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