Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21. 12. 1998 gewährte die beklagte Partei der Klägerin ab 1. 1. 1998 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Mit weiterem Bescheid der beklagten Partei vom 12. 4. 1999 wurde der Klägerin ebenfalls ab 1. 1. 1998 eine Ausgleichszulage in der Höhe des Differenzbetrags zwischen der Bruttopension und dem maßgebenden Ausgleichszulagenrichtsatz gewährt. Mit Bescheid eines jugoslawischen Versicherungsträgers vom 28. 9. 2004 wur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Heinz Ehmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johann R*****, Pensionist, *****, v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2002 eine monatliche Höhe von EUR 680,64 brutto hatte. Laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 13. 2. 2002 schuldet der Kläger der Kärntner Gebietskrankenkasse EUR 25.899,93 (= S 356.390,81) an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen, Nebengebühren, Zuschlägen, Zinsen und Verwaltungskostenersätzen. Mit Bescheid vom 12. 3. 2002 sprach die beklagte Partei aus, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft seit 1992 eine Witwenpension und von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 6. 2000 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Das Bezirksgericht Villach eröffnete mit Beschluss vom 5. 10. 2000, 18 S 88/00p-2, über das Vermögen der Klägerin das Schuldenregulierungsverfahren und sprach aus, dass dieser die Eigenverwaltung zustehe. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Sie steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in vergleichbaren Fällen (vgl 10 ObS 119/01z, 10 ObS 152/01b, 10 ObS 252/01h ua). Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 11. 1995 eine Erwerbsunfähigkeitspension (§ 132 GSVG) in einer Höhe von S 21.376,60. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 25. 11. 1999 hat die beklagte Partei ausgesprochen, dass auf die Pension des Klägers ab 30. 12. 1999 ein Betrag von monatlich S 530,-- zur Deckung der offenen Forderung der Kärntner Gebietskrankenkasse an Beiträgen zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt S 2,161.868,11 zuzüglich Verzug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Erwerbsunfähigkeitspension in Höhe von monatlich S 8.418,20, 14x jährlich. Weiters bezieht er von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt eine Versehrtenrente in Höhe von monatlich S 1.241,70, ebenfalls 14x jährlich. Seine Frau verdient als Teilzeitbeschäftigte bei der V***** in J***** monatlich rund S 4.000,-- netto. Mit Beschluss des Landesgerichts Leoben vom 6. 7. 1999, 17 S 305/99t, wurde über das Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 7. 1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherung seit 1. 1. 1994 eine Alterspension, die im Bescheid vom 13. 10. 1994 mit S 26.868 festgestellt wurde. Aufgrund verschiedener Exekutionen zur Deckung von Forderungen Dritter erhielt der Kläger im Jahr 2000 eine monatliche Nettopension von S 9.267,70 ausbezahlt. Mit Schreiben vom 14. 12. 1999 teilte die Salzburger Gebietskrankenkasse der Beklagten mit, dass ihr der Kläger aufgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 4. 1948 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter seit 1. 9. 1996 eine Invaliditätspension in Höhe von zuletzt S 11.179 netto. Auf Grund der vom Bezirksgericht Linz mit Beschluss vom 18. 7. 1997, GZ 22 E 3558/97a-2, bewilligten Pfändung der Pension des Klägers wird davon ein monatlich pfändbarer Betrag von derzeit S 875 in Abzug gebracht, sodass dem Kläger eine Nettoleistung von S 10.304 verbleibt. Aus sei... mehr lesen...
Norm: ASVG idF Steuerreformgesetz 2000 §103 Abs1 Z1B-KUVG idF Steuerreformgesetz 2000 §44 Abs1 Z1BSVG idF Steuerreformgesetz 2000 §67 Abs1 Z1GSVG idF Steuerreformgesetz 2000 §71 Abs1 1 Z1KO §12a Abs2
Rechtssatz: Seit dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2000 ist eine Aufrechnung auch "trägerübergreifend" (also nicht nur zum Beispiel Pensionsversicherungsträger und Krankenversicherungsträger, sondern auch Versicherungsträger nach dem ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folge... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z2GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Aufrechnung von gewährten Vorschüsse im Sinne des § 71 Abs 1 Z 3 GSVG ist an das Vorliegen weiterer Voraussetzungen nicht geknüpft. Bei einer Aufrechnung nach § 71 Abs 1 Z 3 GSVG kann eine Verjährung nicht stattfinden, bei der Verrechnung von Vorschüssen ist daher nicht zu prüfen, ob schon früher eine Verrechnung hätte stattfinden können und Beträge infolge Verjährung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die allein noch strittige Rechtsfrage, ob das Recht des Versicherungsträgers, auf die von ihm zu erbringenden Geldleistungen von ihm gewährte Vorschüsse aufzurechnen (§ 71 Abs 1 Z 3 GSVG), - in analoger Anwendung der Bestimmungen der §§ 71 Abs 1 Z 2 und 76 Abs 2 lit b GSVG - binnen drei Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem dem Versicherungsträger bekannt geworden ist, dass die Leistung zu Unrecht erbracht worden ist, verjährt, zutreffe... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z2GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Aufrechnung von gewährten Vorschüsse im Sinne des § 71 Abs 1 Z 3 GSVG ist an das Vorliegen weiterer Voraussetzungen nicht geknüpft. Bei einer Aufrechnung nach § 71 Abs 1 Z 3 GSVG kann eine Verjährung nicht stattfinden, bei der Verrechnung von Vorschüssen ist daher nicht zu prüfen, ob schon früher eine Verrechnung hätte stattfinden können und Beträge infolge Verjährung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur die vom Erstgericht verneinte, vom Berufungsgericht jedoch bejahte Frage, ob die Beklagte berechtigt ist, den von ihr an die Klägerin auf Grund einer - nicht rechtskräftigen und in der Folge vom Obersten Gerichtshof abgeänderten, ausdrücklich zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtenden und das Mehrbegehren auf endgültige Zahlung der Ausgleichszulage (vorläufig) abwei... mehr lesen...
Begründung: Am 17.1.1992 stellte der Kläger bei der Beklagten einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension und füllte auch einen Ausgleichszulagenfragebogen aus. In mit 11. und 18.2.1992 datierten Schreiben urgierte er seinen Antrag unter Hinweis auf seine finanzielle Notlage. Mit am 2.4.1992 expediertem Schreiben vom 20.3.1992 teilte die Beklagte dem Kläger mit, daß das Pensionsfeststellungsverfahren bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Daher werde ihm ein Vorschuß in der... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z1BSVG §67 Abs1 Z1GSVG §71 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Aufrechnung nach dieser Gesetzesstelle ist nur gegenüber dem Beitragsschuldner nach dem ASVG möglich, nicht hingegen gegenüber dem auf Grund eines privatrechtlichen Bürgschaftsvertrages zur Befriedigung der Beitragsschuld Verpflichteten. Entscheidungstexte 10 ObS 338/89 Entscheidungstext OGH 18.12.1990 10 ObS ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezog von der beklagten Partei zunächst eine mit 30.9.1985 begrenzte Berufsunfähigkeitspension. Am 16.9.1987 schlossen die Parteien vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht zu 42 Cgs 14/87-19 einen Vergleich, in dem sich die beklagte Partei verpflichtete, dem Kläger die Berufsunfähigkeitspension in gesetzmäßiger Höhe über den 30.9.1985 hinaus zu gewähren. Mit dem Ausführungsbescheid vom 9.11.1987 gewährte die beklagte Partei de... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z1BSVG §67 Abs1 Z1GSVG §71 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Aufrechnung nach dieser Gesetzesstelle ist nur gegenüber dem Beitragsschuldner nach dem ASVG möglich, nicht hingegen gegenüber dem auf Grund eines privatrechtlichen Bürgschaftsvertrages zur Befriedigung der Beitragsschuld Verpflichteten. Entscheidungstexte 10 ObS 338/89 Entscheidungstext OGH 18.12.1990 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: AbkSozSi Österreich - BRD Art45 Abs1AbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art32 Abs2ASVG §103 Abs1 Z3GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter den im § 71 Abs 1 Z 3 GSVG genannten "von Versicherungsträgern gewährte(n) Vorschüsse(n)" sind nicht nur die echten Vorschüsse im Sinne des die zitierte Wortfolge erläuternden Klammerausdrucks, nämlich im Sinne des § 368 Abs 2 ASVG zu verstehen, sondern auch die als Vorschüsse geltenden Nachzahlungen im Sinne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 18. Oktober 1978 gewährte die beklagte Partei dem Kläger ab 1. März 1974 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß und dazu ab 1. März 1975 eine Ausgleichszulage. Mit Bescheid vom 31. Juli 1976 gewährte die L*** O*** dem Kläger ab 1. Mai 1975 eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die sie mit Bescheid vom 20. Oktober 1976 ab 1. Juni 1975 in ein Altersruhegeld umwandelte und dieses mit Bescheid vom 23. Mai 1981 ab 1. Jänner 1976 neu berechnete. Die sic... mehr lesen...
Norm: AbkSozSi Österreich - BRD Art45 Abs1AbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art32 Abs2ASVG §103 Abs1 Z3GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter den im § 71 Abs 1 Z 3 GSVG genannten "von Versicherungsträgern gewährte(n) Vorschüsse(n)" sind nicht nur die echten Vorschüsse im Sinne des die zitierte Wortfolge erläuternden Klammerausdrucks, nämlich im Sinne des § 368 Abs 2 ASVG zu verstehen, sondern auch die als Vorschüsse geltenden Nachzahlungen im Sinne... mehr lesen...