Norm: ASVG idF Steuerreformgesetz 2000 §103 Abs1 Z1B-KUVG idF Steuerreformgesetz 2000 §44 Abs1 Z1BSVG idF Steuerreformgesetz 2000 §67 Abs1 Z1GSVG idF Steuerreformgesetz 2000 §71 Abs1 1 Z1KO §12a Abs2
Rechtssatz: Seit dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2000 ist eine Aufrechnung auch "trägerübergreifend" (also nicht nur zum Beispiel Pensionsversicherungsträger und Krankenversicherungsträger, sondern auch Versicherungsträger nach dem ASVG ... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z2GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Aufrechnung von gewährten Vorschüsse im Sinne des § 71 Abs 1 Z 3 GSVG ist an das Vorliegen weiterer Voraussetzungen nicht geknüpft. Bei einer Aufrechnung nach § 71 Abs 1 Z 3 GSVG kann eine Verjährung nicht stattfinden, bei der Verrechnung von Vorschüssen ist daher nicht zu prüfen, ob schon früher eine Verrechnung hätte stattfinden können und Beträge infolge Verjährung nic... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z2GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Aufrechnung von gewährten Vorschüsse im Sinne des § 71 Abs 1 Z 3 GSVG ist an das Vorliegen weiterer Voraussetzungen nicht geknüpft. Bei einer Aufrechnung nach § 71 Abs 1 Z 3 GSVG kann eine Verjährung nicht stattfinden, bei der Verrechnung von Vorschüssen ist daher nicht zu prüfen, ob schon früher eine Verrechnung hätte stattfinden können und Beträge infolge Verjährung nic... mehr lesen...
Begründung: Am 17.1.1992 stellte der Kläger bei der Beklagten einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension und füllte auch einen Ausgleichszulagenfragebogen aus. In mit 11. und 18.2.1992 datierten Schreiben urgierte er seinen Antrag unter Hinweis auf seine finanzielle Notlage. Mit am 2.4.1992 expediertem Schreiben vom 20.3.1992 teilte die Beklagte dem Kläger mit, daß das Pensionsfeststellungsverfahren bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Daher werde ihm ein Vorschuß in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezog von der beklagten Partei zunächst eine mit 30.9.1985 begrenzte Berufsunfähigkeitspension. Am 16.9.1987 schlossen die Parteien vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht zu 42 Cgs 14/87-19 einen Vergleich, in dem sich die beklagte Partei verpflichtete, dem Kläger die Berufsunfähigkeitspension in gesetzmäßiger Höhe über den 30.9.1985 hinaus zu gewähren. Mit dem Ausführungsbescheid vom 9.11.1987 gewährte die beklagte Partei de... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z1BSVG §67 Abs1 Z1GSVG §71 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Aufrechnung nach dieser Gesetzesstelle ist nur gegenüber dem Beitragsschuldner nach dem ASVG möglich, nicht hingegen gegenüber dem auf Grund eines privatrechtlichen Bürgschaftsvertrages zur Befriedigung der Beitragsschuld Verpflichteten. Entscheidungstexte 10 ObS 338/89 Entscheidungstext OGH 18.12.1990 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z1BSVG §67 Abs1 Z1GSVG §71 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Aufrechnung nach dieser Gesetzesstelle ist nur gegenüber dem Beitragsschuldner nach dem ASVG möglich, nicht hingegen gegenüber dem auf Grund eines privatrechtlichen Bürgschaftsvertrages zur Befriedigung der Beitragsschuld Verpflichteten. Entscheidungstexte 10 ObS 338/89 Entscheidungstext OGH 18.12.1990 10 ObS ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 18. Oktober 1978 gewährte die beklagte Partei dem Kläger ab 1. März 1974 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß und dazu ab 1. März 1975 eine Ausgleichszulage. Mit Bescheid vom 31. Juli 1976 gewährte die L*** O*** dem Kläger ab 1. Mai 1975 eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die sie mit Bescheid vom 20. Oktober 1976 ab 1. Juni 1975 in ein Altersruhegeld umwandelte und dieses mit Bescheid vom 23. Mai 1981 ab 1. Jänner 1976 neu berechnete. Die sic... mehr lesen...
Norm: AbkSozSi Österreich - BRD Art45 Abs1AbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art32 Abs2ASVG §103 Abs1 Z3GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter den im § 71 Abs 1 Z 3 GSVG genannten "von Versicherungsträgern gewährte(n) Vorschüsse(n)" sind nicht nur die echten Vorschüsse im Sinne des die zitierte Wortfolge erläuternden Klammerausdrucks, nämlich im Sinne des § 368 Abs 2 ASVG zu verstehen, sondern auch die als Vorschüsse geltenden Nachzahlungen im Sinne... mehr lesen...
Norm: AbkSozSi Österreich - BRD Art45 Abs1AbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art32 Abs2ASVG §103 Abs1 Z3GSVG §71 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter den im § 71 Abs 1 Z 3 GSVG genannten "von Versicherungsträgern gewährte(n) Vorschüsse(n)" sind nicht nur die echten Vorschüsse im Sinne des die zitierte Wortfolge erläuternden Klammerausdrucks, nämlich im Sinne des § 368 Abs 2 ASVG zu verstehen, sondern auch die als Vorschüsse geltenden Nachzahlungen im Sinne... mehr lesen...