Entscheidungen zu § 42 GSVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/10/20 2001/08/0041

I. 1. Der Beschwerdeführer war vom 10. Februar 1992 bis zum 20. April 1993 Inhaber einer Gewerbeberechtigung für "Warenpräsentation unter ständiger Betrauung seitens eines Auftraggebers" und Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich. Die belangte Behörde stellte mit rechtskräftigem Einspruchsbescheid vom 21. November 1994 das Bestehen der Pflichtversicherung des Beschwerdeführers in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG vom 10. Februar 1992 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2001/08/0041

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §40 Abs1;GSVG 1978 §42;
Rechtssatz: Entsprechend dem Regelungszweck des § 42 iVm § 40 Abs. 1 GSVG, nach dem immer dann (aber nur dann) eine Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen bzw. Nebengebühren eintreten soll, wenn gegenüber dem Schuldner innerhalb der gesetzten Fristen keine auf die Verpflichtung zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2001/08/0041

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §40;GSVG 1978 §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1141/73 E 8. Februar 1974 VwSlg 8550 A/1974 RS 1 (Hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Ausführungen über die Höhe, Fälligkeit und Verjährung von Verzugszinsen für rückständige Beiträge. Die Verpflichtung, Verzugszinsen nach § 59 ASVG zu entrichten, ist nur eine gesetzliche Folge des Verz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

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