Entscheidungen zu § 35 Abs. 5 GSVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2004/10/20 2001/08/0041

I. 1. Der Beschwerdeführer war vom 10. Februar 1992 bis zum 20. April 1993 Inhaber einer Gewerbeberechtigung für "Warenpräsentation unter ständiger Betrauung seitens eines Auftraggebers" und Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich. Die belangte Behörde stellte mit rechtskräftigem Einspruchsbescheid vom 21. November 1994 das Bestehen der Pflichtversicherung des Beschwerdeführers in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG vom 10. Februar 1992 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2001/08/0041

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §35 Abs5;
Rechtssatz: Für den Lauf der  Verzugszinsen  gemäß § 35 Abs. 5 GSVG kommt es nicht darauf an, ob und aus welchem Grund es zu einem objektiven Zahlungsverzug gekommen ist oder inwieweit den Beitragspflichtigen daran ein  Verschulden  trifft (Hinweis auf das zu § 59 Abs. 1 ASVG ergangene E 3. Oktober 2002, Zl. 97/08/0594). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2001/08/0041

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §56;GSVG 1978 §35 Abs5;
Rechtssatz: Die nach § 35 Abs. 5 GSVG für den Anfall von Verzugszinsen maßgebliche Fälligkeit von Beiträgen ist grundsätzlich (d.h. sofern nichts anderes bestimmt ist) nach der Rechtslage zu ermitteln, die in dem Zeitraum in Geltung stand, für den die Beitragsgrundlage zu ermitteln war (Hinweis E 21. April 20... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2001/08/0041

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §35 Abs5;
Rechtssatz: Das Institut der Verzugszinsen nach § 35 Abs. 5 GSVG trägt keinen pönalen Charakter, sondern stellt ein wirtschaftliches Äquivalent für den Zinsenverlust dar, den der Beitragsgläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Leistung nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Fälligkeit erhält (Hinweis auf das zu § 59 Abs. 1 ASVG erg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

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