Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: SVS) vom 09.05.2025 wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin verpflichtet sei, von 01.01.2024 bis 31.12.2024 einen monatlichen Beitrag zur Pensionsversicherung in Höhe von € 43,83 zu leisten. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass sich die Beschwerdeführerin in Alterspension befinde und als ... mehr lesen...