Entscheidungen zu § 227 Abs. 2 GSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2003/4/29 10ObS167/02k

Begründung: Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach Paragraph 46, Absatz eins, ASGG die R... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.2003

TE OGH 1994/10/25 10ObS4/93

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten ua in der Krankenversicherung pflichtversichert. Im April 1991 übersandte er der Beklagten 1. eine bezahlte Honorarnote eines praktischen Arztes vom 12.2.1991 für Ordination und Harnbefund am 28.1.1991 über 540 S (450 S + 90 S USt). 2. die Bestätigung eines Facharztes für Augenheilkunde vom 17.7.1990 über den Empfang von 480 S (inkl 20 % USt) als Honorar für Ordination und Augendruckmessung, 3. die Kassabestätigung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.10.1994

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