Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eine Witwenpension in Höhe von zuletzt 233,89 EUR monatlich sowie eine Ausgleichszulage in Höhe von zuletzt 513,11 EUR monatlich. Mit Bescheid vom 12. 8. 2008 stellte die Beklagte fest, dass der Anspruch der Klägerin auf Ausgleichszulage mit 31. 1. 2008 ende, und entschied, dass der durch die Zuerkennung einer Unterhaltsrente entstandene Überbezug der Ausgleichszulage i... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen der Klägerin und Johann M***** geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 14. 2. 1984 gemäß § 55a EheG geschieden. In der anlässlich der einvernehmlichen Scheidung geschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich Johann M*****, der Klägerin einen angemessenen Unterhalt zu bezahlen, wobei eine Festsetzung der Unterhaltshöhe vorerst nicht erfolgte, da Johann M***** damals nur eine Notstandsunterstützung bezog. Die zwischen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, wonach Zinserträge aus veranlagtem Schmerzengeld und veranlagter Verunstaltungsentschädigung bei der Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage als Einkünfte zu berücksichtigen sind, weil sie nicht unter den Ausnahmekatalog des § 292 Abs 1 bis 3 ASVG (wegen des besonderen körperlichen Zustandes gewährte Einkünfte) fallen, ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Ri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin lebt seit ca 25 Jahren in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem Mann. Dieser Lebensgemeinschaft entstammen zwei Kinder im Alter von nunmehr 19 und 24 Jahren, die ein Studium betreiben und dabei von ihren Eltern finanziell unterstützt werden. Der Lebensgefährte der Klägerin betreibt als Betriebsführer bzw Konzessionsträger eine Frühstückspension mit maximal 15 Gästen sowie ein Taxiunternehmen. Er selbst führt das Taxiunternehmen; die Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, sodass gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 46 Abs 1 ASGG ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 46, Absatz ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur die vom Erstgericht verneinte, vom Berufungsgericht jedoch bejahte Frage, ob die Beklagte berechtigt ist, den von ihr an die Klägerin auf Grund einer - nicht rechtskräftigen und in der Folge vom Obersten Gerichtshof abgeänderten, ausdrücklich zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtenden und das Mehrbegehren auf endgültige Zahlung der Ausgleichszulage (vorläufig) ... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs1 GSVG §149 Abs2 GSVG §149 Abs3 ASVG §292 Abs1 ASVG §292 Abs2 ASVG §292 Abs3 ASVG §89 Abs2 JN §66 Abs2 B-VG Art6 Abs2 GSVG § 149 heute GSVG § 149 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2025 GSVG § 149 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1 ASVG §292 Abs2 ASVG §292 Abs3 ASVG §293 Abs1 lita/aa ASVG §293 Abs3 GSVG §149 Abs1 GSVG §149 Abs2 GSVG §149 Abs3 GSVG §150 Abs1 lita/aa GSVG §150 Abs3 GSVG §150 Abs4 GSVG §293 Abs4 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gewährt der verheirateten, am 21.2.1932 geborene Klägerin eine Alterspension, die 1996 monatlich S 4.100,50 brutto betrug. Auch der im gemeinsamen Haushalt mit ihr lebende Ehegatte der Klägerin Ing.Friedrich H***** bezieht von der beklagten Partei eine Alterspension, die vom 1.1. bis 31.7.1996 S 18.968,80 netto, vom 1.8. bis 31.12.1996 S 18.929,20 netto und seit 1.1.1997 S 18.707,50 netto ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Jeder Anspruch mit Einkommenscharakter, der einem Pensionsberechtigten auf vertragl... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7 GSVG §149 Abs1 GSVG §149 Abs2 GSVG §149 Abs3 GSVG §149 Abs5 GSVG §149 Abs6 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21.1.1993 erkannte die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft dem Kläger, der von 1974 bis 1992 ein Handelsgewerbe betrieb, (auf Grund seines Antrages vom 12.11.1992) eine Erwerbsunfähigkeitspension zu, und zwar für Dezember 1992 in der Höhe von 5.048,30 S samt einem Kinderzuschuß von 357,40 S und ab 1.1.1993 in der Höhe von 5.250,20 S monatlich samt einem Kinderzuschuß von 371,70 S (Bescheidpunkte 1. und 2.). Weit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der Beklagten seit 1.3.1992 eine Alterspension. Diese betrug im Jahre 1992 monatlich brutto 3.091,20 S und beträgt seit 1.1.1993 3.214,80 S. Mit Bescheid vom 11.5.1992 stellte die Beklagte fest, daß der Klägerin vom 1.3.1992 an zur Pension eine Ausgleichszulage von monatlich 856,80 S gebührt. Sie nahm an, daß die Klägerin als Mitglied der Gesellschaft vom ***** volle freie Station im Wert von 2.552 S monatlich erhalte. Das auf ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezog von der beklagten Partei seit 1.7.1984 eine Erwerbsunfähigkeitspension und bezieht seit 1.10.1985 eine Alterspension, je samt Ausgleichszulage (AZ). Mit Bescheid vom 8.3.1990 entschied die beklagte Partei, daß die Ausgleichszulage vom 1.12.1984 an nicht gebühre, weil das Gesamteinkommen wegen im Exekutionsweg hereingebrachter Einkünfte aus Gewerbebetrieb den Richtsatz übersteige, daß der durch Verletzung der Meldevorschriften entstandene Überbezu... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs1 GSVG §149 Abs2 GSVG §149 Abs3 GSVG § 149 heute GSVG § 149 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2025 GSVG § 149 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 GSVG § 149 gü... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3 ASVG §292 Abs4 GSVG §149 Abs1 GSVG §149 Abs2 GSVG §149 Abs3 GSVG §149 Abs4 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 25.4.1988 wurde dem Kläger vom 1.1.1988 an eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von mtl 4.918,60 S samt einer Ausgleichszulage (AZ) von mtl 1.235,40 S zuerkannt. Mit Bescheid vom 19.7.1991 stellte die beklagte Partei die AZ vom 1.1.1991 an mit mtl 1.682,80 S fest, rechnete den Vorschuß gegen die Nachzahlung auf und verrechnete den zuviel bezogenen Vorschuß von insgesamt 428,40 S mit der zu erbr... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs1 GSVG §149 Abs2 GSVG §149 Abs3 GSVG § 149 heute GSVG § 149 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2025 GSVG § 149 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 GSVG § 149 gü... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 1. 6. 1977 eine Witwenpension. Dazu wurden ihr seither auch ein Zuschlag nach § 145 Abs 4 GSVG (idF vor der 8. GSVGNov BGBl 1983/591) und eine Ausgleichszulage gewährt. Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 1. 6. 1977 eine Witwenpension. Dazu wurden ihr seither auch ein Zuschlag nach Paragraph 145, Absatz 4, GSVG in der Fassung vor der 8. GSVGNov BGBl 1983/591) und eine Ausgleichszulage gewährt. Mit S... mehr lesen...