Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im folgenden: SVS, belangte Behörde) vom 20.10.2025 wurde der Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten zurückgewiesen. Begründend führt die belangte Behörde aus, dass Schwerarbeitszeiten festzustellen sind, wenn die versicherte Person das XXXX Lebensjahr bereits vollendet hat und anzunehme... mehr lesen...