Norm: ASVG idF BGBl I Nr 103/2001 §227aGSVG §116a Abs4GSVG §116a Abs5GSVG §116a Abs6
Rechtssatz: Kindererziehungsmonate werden somit in den jeweiligen Zeiträumen von dem Elternteil erworben, der das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. Der Anspruch besteht daher jeweils nur für eine Person. Zur praktischen Durchführung enthält die Regelung (unwiderlegbare und) widerlegbare Zuordnungsvermutungen, die sich darauf gründen, dass in der Pra... mehr lesen...