Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 5.7.1989 wurde der Anspruch des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 270 iVm § 253 b ASVG anerkannt; die Pension beginnt am 1.5.1989 und beträgt ab Stichtag S 16.627,20 monatlich. Dabei wurden 456 in Österreich nach dem ASVG erworbene Versicherungsmonate zugrunde gelegt. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger eine höhere Pension durch Aner... mehr lesen...
Norm: ASVG §227GSVG §116 Abs7
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt eine Schulausbildung, die - abgesehen von den normalen Ferien - nicht das ganze Schuljahr andauert, für die Anrechnung nicht in Betracht. Entscheidungstexte 10 ObS 145/91 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 10 ObS 145/91 Veröff: SSV-NF 5/60 10 ObS 283/97h Entscheidungstext ... mehr lesen...