Entscheidungsgründe: Der Kläger besuchte von September 1965 bis 13. April 1966 - also insgesamt 7 1/2 Monate - den ersten Lehrgang der Höheren Technischen Bildungsanstalt in Kapfenberg. Mit Bescheid vom 17. 10. 2005 stellte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt fest, dass der Kläger bis zum Stichtag 1. 2. 2005 465 Beitragsmonate der Pflichtversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung erworben habe. Die vom Kläger an der Höheren Technischen Bildungsanstalt im Zeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3.8.1989 sprach die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aus, daß dem am 22.2.1926 geborenen Kläger die Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.6.1989 von monatlich S 5.454,10 gebührt, für die Folgemonate vervielfacht um den jeweiligen gesetzlichen Anpassungsfaktor. Dabei zog die beklagte Partei für die Berechnung des Steigerungsbetrages für diese Pension folgende Versicherungszeiten heran: Nach dem ASVG: Schulzeiten v... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 5.7.1989 wurde der Anspruch des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 270 iVm § 253 b ASVG anerkannt; die Pension beginnt am 1.5.1989 und beträgt ab Stichtag S 16.627,20 monatlich. Dabei wurden 456 in Österreich nach dem ASVG erworbene Versicherungsmonate zugrunde gelegt. Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 5.7... mehr lesen...
Norm: ASVG §227 GSVG §116 Abs7 ASVG § 227 heute ASVG § 227 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 227 gültig von 01.08.2009 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2009 ASVG § 227 gültig von 01.01.2006... mehr lesen...