Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 30.10.2024 teilte die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: SVS, belangte Behörde) dem nunmehrigen Beschwerdeführer mit, dass er aufgrund seines Antrages auf Weiterversicherung ab 01.10.2024 zur Weiterversicherung in der der Krankenversicherung berechtigt sei. In diesem Schreiben wies die belangte Behörde den Beschwerdeführer darauf hin, dass er für die Aufrechterhaltung ... mehr lesen...