Entscheidungen zu § 7 GrekoG

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TE UVS Burgenland 2007/03/28 016/10/06005

Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 15.11.2005 um 15.30 Uhr, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen *** im Gemeindegebiet von Heiligenkreuz/L., B 319, Höhe StrKm. 75,25, den Grenzübertritt von Österreich nach Ungarn über die Grenzkontrollstelle Heiligenkreuz/L. vorgenommen zu haben, ohne sich ohne unnötigen Aufschub an der dafür vorgesehenen Stelle innerhalb des Grenzkontrollbereiches der Grenzkontrollstelle zu stel... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 28.03.2007

RS UVS Burgenland 2007/03/28 016/10/06005

Rechtssatz: Aus § 11 iVm. § 1 GrekoG ergibt sich, dass jeder, der einen Grenzübertritt an einer Grenzübergangsstelle vornehmen will, sich der Grenzkontrolle in der in § 11 Abs. 2 Z. 2 GrekoG festgelegten Art und Weise zu stellen hat. Da ein Grenzübertritt gemäß § 1 Abs. 1 GrekoG jede Bewegung eines Menschen über die Bundesgrenze darstellt, ist auch eine Ausreisebewegung, so wie sie hier vorlag, von der Grenzkontrollpflicht erfasst. Gemäß § 1 Abs. 2 GrekoG ist die Grenzkontrolle eine aus An... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 28.03.2007

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