Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 GrekoG

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TE UVS Salzburg 1998/11/04 5/10122/5-1998th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 15.5.1997 bei Grenzkontrollstelle Walserberg-Autobahn, Einreiseabfertigung zwischen 20:00 Uhr und 20:30 Uhr trotz mehrmaliger Aufforderung und Abmahnung den Grenzkontrollbereich nicht verlassen und durch sein aggressives Verhalten (Gestikulieren, Bedrängen und Anrempeln) gegenüber den Beamten in ungerechtfertigter Weise die Grenzkontrolle behindert und andere Amtshandlungen gestört. Er habe dad... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 04.11.1998

RS UVS Salzburg 1998/11/04 5/10122/5-1998th

Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 Grenzkontrollgesetz 1996 begeht eine Verwaltungsübertretung, wer eine gemäß § 11 Abs 2 Z 3 getroffene Anordnung trotz Abmahnung mißachtet und hiedurch eine Störung der Grenzkontrolle oder eine Verspätung eines nach Fahrplan verkehrenden Verkehrsmittels verschuldet. Nach § 11 Abs 2 Z 3 Grenzkontrollgesetz ist jemand, der einen der Grenzkontrollpflicht unterliegenden Grenzübertritt vornehmen will oder vorgenommen hat, innerhalb des Grenzkontrollbereiches verp... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 04.11.1998

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