Entscheidungen zu § 9 Abs. 3 GebAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2000/10/23 2000/17/0080

Der in Schlins wohnende Beschwerdeführer wurde am 6. März 2000 um 11.00 Uhr als Zeuge zu einer Verhandlung des Bezirksgerichtes Voitsberg auf der Bundesstraße nach dem Ortsgebiet Krottendorf vorgeladen, vernommen und um 13.23 Uhr wieder entlassen. Mit dem Bescheid des Kostenbeamten des Bezirksgerichtes Voitsberg vom 9. März 2000 wurden die Gebühren des Beschwerdeführers gemäß dem Gebührenanspruchsgesetz BGBl. Nr. 136/1975 (im Folgenden: GebAG) mit S 1.766,-- bestimmt. In diesem B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2000

RS Vwgh 2000/10/23 2000/17/0080

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1 Z1;GebAG 1975 §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Ersatz der Kosten der Benützung eines eigenen Kraftfahrzeuges ist etwa dann vorgesehen, wenn entweder kein Massenbeförderungsmittel verkehrt und die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß etwa wegen des Alters des Zeugen oder eines Gebrechens unzumutbar ist, oder aber, wenn die Abfahrtszeiten so liegen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/24 96/03/0058

Der Beschwerdeführer, der Bezieher einer gewerblichen Pension ist und gegenüber der belangten Behörde angab, daß er, obwohl er "Rentner" sei, noch seinen eigenen Betrieb leite, wurde für den 13. Oktober 1995, 8.30 Uhr, als Zeuge zu einer Verhandlung vor der belangten Behörde (in Angelegenheit Übertretung der StVO 1960 durch eine näher bezeichnete Person) geladen. Nach dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 1995 war der Beschwerdeführer zu dieser Vernehmung erschienen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1997

RS Vwgh 1997/9/24 96/03/0058

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §14 Abs1 Z2;GebAG 1975 §14 Abs2;GebAG 1975 §3 Abs1 Z1;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck des § 3 Abs 1 Z 1 GebAG bedingt, daß dem Zeugen alle notwendigen Kosten zu ersetzen sind, die sich aus der Benützung des Massenbeförderungsmittels ergeben hätten. Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1997

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