Gründe: Im Ermittlungsverfahren gegen Thomas P***** wegen des Verdachtes des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB, AZ 35 St 421/08x der Staatsanwaltschaft Wien, wurde im Dezember 2008 die Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie Dr. Sigrun R***** als Sachverständige bestellt und ihr die Erstattung von Befund und Gutachten zur Frage, ob beim Beschuldigten „in psychiatrischer Hinsicht zum Tatzeitpunkt die Voraussetzungen des § 11 StGB bzw des § 21 Abs 1 oder Abs 2 StGB vorlagen“... mehr lesen...