Entscheidungen zu § 48 GebAG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/23 92/15/0098

Zwischen den Streitteilen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind zwei Fragen strittig: Zum einen die vom Finanzamt vorgenommene Qualifikation der Einkünfte des Beschwerdeführers als gerichtlich beeideter Sachverständiger für "die Aufklärung von Straßenverkehrsunfällen, die Verkehrssicherheit, Autoreparatur und Havarieschäden einschließlich Bewertungen sowie das gesamte Versicherungswesen" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und damit im Zusammenhang die Versagung der Anerkennung pa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;GebAG 1975 §48 Z5 litd;
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß den vom Bf vorgelegten Gutachten eine "besonders ausführliche wissenschaftliche
Begründung: " fehlt, können die übrigen Kriterien des § 48 Z 5 lit d GebAG nichts über die Frage der Ähnlichkeit der Tätigkeit eines Sachverständigen für die Aufklärung von Straßenv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

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