Entscheidungen zu § 43 Abs. 1 GebAG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/11 97/03/0147

Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 13. November 1996, Zl. 96/03/0167, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren legte die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid (neuerlich) der beschwerdeführende Partei "gemäß § 52 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) in Verbindung mit § 76 Abs. 1 leg. cit. in Verbindung mit § 64 Abs. 3 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG) in Verbindung mit § 24 des Gebührenanspruchsgesetzes 1975 die im Beru... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.07.2001

RS Vwgh 2001/7/11 97/03/0147

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §43 Abs1 Z1 lite idF 1994/623;
Rechtssatz: Sowohl aus der einleitenden Wortfolge des § 43 Abs. 1 Z. 1 GebAG ("für die Untersuchung samt Befund und Gutachten") als auch aus der Formulierung von § 43 Abs. 1 Z. 1 lit. e leg. cit. ("... körperliche Untersuchung oder ..., je mit ...
Begründung: des Gutachtens ...") ergibt sich klar, dass die Anwendung dieses Gebührent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.2001

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