Entscheidungen zu § 37 Abs. 2 GebAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1997/5/5 4R1/97x (4R2/97v)

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Entscheidung | OGH | 05.05.1997

RS OGH 1997/5/5 4R1/97x, 4R2/97v

Norm: GebAG 1975 §37 Abs2GebAG 1975 §39
Rechtssatz: Nichtäußerung zur zugestellten Gebührennote des Sachverständigen führt auch ohne Verzicht des Sachverständigen auf Auszahlung aus Amtsgeldern zur Fiktion der Zustimmung. Einem trotzdem später erhobenen Rekurs fehlt aber nicht die Beschwer; er ist nur sachlich beschränkt (Rekursgründe müssen mit der Zustimmung vereinbar sein). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1997

RS OGH 1996/7/9 8Rs35/96, 8Rs9/05k

Norm: GebAG §37 Abs2GebAG §38 Abs1ASGG §42 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Bestimmung der Gebühr des Sachverständigen ist vom Gericht eine Vereinbarung zwischen berufskundiger Sachverständigen und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht unmittelbar anzuwenden. Eine derartige Pauschalvereinbarung kann nur mittelbar zum Tragen kommen, wenn der SV seine Gebühr auf Grundlage dieser Pauschalvereinbarung verzeichnet und der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1996

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