Begründung: Die klagende Partei hat der Gemeinschuldnerin seinerzeit einen Auftrag zur Einrichtung ihrer Wohnung erteilt und nach Erbringung der Leistungen und Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag von S 728.176,-- bezahlt. Unter Geltendmachung von Mängeln und überhöhten Preisen fordert sie nun den Klagsbetrag zurück. Das Erstgericht hat, nachdem die beklagte Partei zum Beweise der Angemessenheit und Richtigkeit der Rechnung und zur Handelsüblichkeit der Preise (AS 26) ein Sac... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §37 Abs2GebAG 1975 §39
Rechtssatz: Nichtäußerung zur zugestellten Gebührennote des Sachverständigen führt auch ohne Verzicht des Sachverständigen auf Auszahlung aus Amtsgeldern zur Fiktion der Zustimmung. Einem trotzdem später erhobenen Rekurs fehlt aber nicht die Beschwer; er ist nur sachlich beschränkt (Rekursgründe müssen mit der Zustimmung vereinbar sein). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GebAG §37 Abs2 GebAG §38 Abs1 ASGG §42 Abs1 Z2 GebAG § 37 heute GebAG § 37 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 623/1994 GebAG § 37 gültig von 01.05.1975 bis 31.12.1994 GebAG § 38 heute ... mehr lesen...