Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 10.07.2013 fand ab 13.35 Uhr in der Rechtssache der XXXX gegen den Erstbeschwerdeführer eine mündliche Verhandlung statt, in der - der in XXXX Deutschland wohnhafte - XXXX als Zeuge einvernommen wurde (wobei vom Gericht bestätigt wurde, dass die Anwesenheit des Genannten bis 14.35 Uhr erforderlich war). 1. Am 10.07.2013 fand ab 13.35 Uhr in der Rechtssache der römisch 40 gegen de... mehr lesen...