Begründung: Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Beschlusses im Ergebnis für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteivorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§§ 526 Abs 3, 500 a zweiter Satz ZPO). Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhälti... mehr lesen...
Norm: §42 ZPO , §41 ZPO, §18 GebAG, §3 GebAG, §54 ZPO ZPO § 42 heute ZPO § 42 gültig ab 31.07.1929 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 222/1929
Rechtssatz:
Kosten eines Stellvertreters eines freiberuflichen Steuerberaters, die für die Zeit der verhandlungsbedingten Abwesenheit von der Ka... mehr lesen...
Norm: §42 ZPO , §41 ZPO, §18 GebAG, §3 GebAG, §54 ZPO ZPO § 42 heute ZPO § 42 gültig ab 31.07.1929 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 222/1929
Rechtssatz:
Kosten eines Stellvertreters eines freiberuflichen Steuerberaters, die für die Zeit der verhandlungsbedingten Abwesenheit von der Ka... mehr lesen...