Entscheidungen zu § 14 Abs. 2 GebAG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/24 96/03/0058

Der Beschwerdeführer, der Bezieher einer gewerblichen Pension ist und gegenüber der belangten Behörde angab, daß er, obwohl er "Rentner" sei, noch seinen eigenen Betrieb leite, wurde für den 13. Oktober 1995, 8.30 Uhr, als Zeuge zu einer Verhandlung vor der belangten Behörde (in Angelegenheit Übertretung der StVO 1960 durch eine näher bezeichnete Person) geladen. Nach dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 1995 war der Beschwerdeführer zu dieser Vernehmung erschienen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1997

RS Vwgh 1997/9/24 96/03/0058

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §14 Abs1 Z2;GebAG 1975 §14 Abs2;GebAG 1975 §3 Abs1 Z1;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck des § 3 Abs 1 Z 1 GebAG bedingt, daß dem Zeugen alle notwendigen Kosten zu ersetzen sind, die sich aus der Benützung des Massenbeförderungsmittels ergeben hätten. Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1997

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