Entscheidungen zu § 13 Oö. FGPG

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2022/9/21 LVwG-153381/11/VG/MH

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Gubesch über die Beschwerde des J B, vertreten durch B, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Schalchen vom 18. Oktober 2021, GZ: 131-4/2021, betreffend eine Angelegenheit nach dem Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (Oö. FGPG) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: I.     Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der angefocht... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 21.09.2022

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