IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Gerold Dünser über die Beschwerde des Herrn J R, geb. am xx.xx.xxxx, Adresse, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 30.12.2013, Zahl ****, zu Recht erkannt: I. Gemäß den §§ 27 und 28 Abs 2 VwGVG wird die Beschwerde gegen die Einräumung eines Bringungsrechts für die Weganlage „Weganlage1“ auf den Grünstücken *8*/4 und *8*/13, beide KG B, mit der Maßgabe als unb... mehr lesen...