Entscheidungen zu § 58 Abs. 5 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/24 93/10/0120

Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die beschwerdeführende Marktgemeinde, im einzelnen bezeichnete Grundstücke mit ihrer Art und Anzahl nach bezeichneten Holzgewächsen wiederzubewalden. Dem letzten Satz des - auch insoweit durch den angefochtenen Bescheid übernommenen - Spruches des Bescheides der ersten Instanz zufolge hat die Wiederbewaldung "im Einvernehmen mit der Bezirksforstinspektion R" zu erfolgen. Begründend vertrat die belangte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1994

RS Vwgh 1994/10/24 93/10/0120

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6 lita;ForstG 1975 §19 Abs2 lita;ForstG 1975 §3 Abs4;ForstG 1975 §31 Abs5;ForstG 1975 §5 Abs3;ForstG 1975 §58 Abs5;ForstG 1975 §87 Abs2;
Rechtssatz: Zahlreiche Vorschriften des ForstG 1975 normieren Rechte und Pflichten des "Waldeigentümers" bzw "Eigentümers des Waldes". Mehrfach finden sich Regelungen, die zwischen dem "Waldeigentümer" bzw "Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1994

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