Entscheidungen zu § 44 Abs. 3 ForstG

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS UVS Kärnten 1992/03/12 KUVS-48-49/4/92

Rechtssatz: Der Hinweis teilweise vom Borkenkäfer befallenes Rundholz deshalb nicht termingerecht abführen zu können, weil dazu wegen "der Ernte keine Zeit...." war, kann von der Vewaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 18, Z 19 ForstG 1975 nicht exkulpieren. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.03.1992

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten